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LÄRMMANAGEMENT

Ziele der schallschutzrechtlichen Begutachtung sind sowohl der Schutz der betroffenen Bevölkerung als auch die Rechtssicherheit von Planungen und Genehmigungen für die Kommune bzw. den Betreiber. Konflikte aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen können dabei nicht ausgeschlossen werden und müssen im Rahmen eines mediativen Verfahrens gelöst werden. Wir stehen Ihnen dafür als externer Berater zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen

  • Beratung in der kommunalen Tätigkeit bei Lärmproblemen
  • Erarbeitung von Lösungskonzepten unter Berücksichtigung von städtebaulichen Gesichtspunkten
  • Beratung von öffentlichen und privaten Auftraggebern in Fragen der städtebaulichen Lärmvorsorge, Gemengelagenbewältigung, Standortsicherung von Betrieben
  • Schalltechnische Konfliktberatung
  • Vermittlung und Zusammenarbeit mit einem fachlich kompetenten externen Moderator

Referenzen

  • LS A 6 St. Ingbert
  • Hanau ‘Industriepark Wolfgang‘
  • Hanau Fluglärm
  • Kandel ‘Schwanenweiher‘

AKTUELLES
Friedrichshafen, Bebauungspläne

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